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Eine "einfache Übersetzung" kann von jeder Person angefertigt werden, welche die entsprechenden Sprachen beherrscht.
Eine beeidigte oder vereidigte Übersetzung wird von einem Übersetzer angefertigt, der einen Eid geleistet hat und somit vereidigt ist. Beeidigte oder vereidigte Übersetzungen sind für alle Angelegenheiten mit offiziellem Charakter erforderlich : Behörden aller Art, Bewerbungen, Studium, Gericht usw.
Jedes Dokument kann vereidigt übersetzt werden. Notwendig ist es aber nur für offizielle Dokumente (Urkunden) wie besipielsweise Personenstandsurkunden, Diplome, Führerscheine, oft auch Verträge, Urteile usw.
Der Urkundenübersetzer, oft auch beeidigter oder vereidigter Übersetzer genannt, darf beeidigte Übersetzungen nur in den Sprachen anfertigen, für die er vereidigt wurde.
Normalerweise ja.
In der Praxis kommt es aber insbesondere im Rahmen von Studien- und Bewerbungsangelegenheiten häufig vor, dass eine Übersetzung, die von einer einfachen Kopie aus angefertigt wurde, akzeptiert wird.
Um zu vermeiden, dass Sie unnötig Zeit verlieren, oder dass die Übersetzung möglicherweise abgelehnt wird, empfehle ich Ihnen, sich diesbezüglich vorab dort zu erkundigen, wo Sie die beeidite Übersetzung vorlegen müssen.
Auf keinen Fall kann dies der Übersetzer entscheiden.
Ein Übersetzer liefert schriftliche Texte, die aufbewahrt werden können.
Ein Dolmetscher übersetzt "mündlich" und gibt das Äquivalent des Gesagten in einer anderen Sprache wieder.
Ob beglaubigt, vereidigt oder beeidigt... Es handelt sich um das Gleiche ! Der in Deutschland gebräuchlichste Begriff ist wohl "beglaubigte Übersetzung".
Der Übersetzer, der diese Art Diensleistungen erbringt, wird im Französischen Expert traducteur genannt und in Deutschland "beeidigter" oder "vereidigter" Übersetzer. Die offizielle Bezeichnung lautet Urkundenübersetzer.
Nachstehende Liste enthält verschiedene Beispiele, hat aber keinen Anspruch auf Vollständikeit.
Erkundigen Sie sich bei der Person oder Behörde, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen, ob Sie eine vereidigte Übersetzung benötigen.
Zivilstands- oder Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden)
Notarielle Urkunden (Ehevertrag, Testament, Verkaufsurkunde, Schenkungsurkunde, Notariatsakt usw.)
Diplome, Bescheinigungen, Zeugnisse
Berufliche Bescheinigungen und Empfehlungsschreiben
Führerscheine
Strafregister
Rentenunterlagen
Steuerbescheide
Scheidungsurteile
Handelsregisterauszüge
Arbeitsverträge, Mietverträge
Im Gegensatz zu einer einfachen Übersetzung, die von jeder Person angefertigt werden kann, die beide Sprachen ausreichend beherrscht, wird eine beeidigte Übersetzung, die auch als offizielle oder beglaubigte Übersetzung bezeichnet wird, von einem beeidigtem Überseter, auch Urkundenübersetzer, angefertigt, der eine Reihe von Qualitätskriterien erfüllen muss und daraufhin von einem Gericht anerkannt wurde und einen Eid geleistet hat.
Ein vereidigter Übersetzer hat Eid geleistet Er wird daraufhin in eine Liste eingetragen, die von dem Gericht geführt wird, das ihn vereidigt hat. Dadurch ist er berechtigt, Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, Personenstandsurkunden und notariellen Urkunden anzufertigen, wie z. B. Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Diplome, Vorladungen, Urteile und andere.
Ein vereidigter Übersetzer hat eine spezielle Ausbildung absolviert und muss bei der Anfertigung seiner Übersetzungen zahlreiche Vorschriften beachten. Die von ihm angerfertigen Übersetzungen werden von ihm unterschreiben, mit einem streng persönlichen Stempel und einem Verieidigungsvermerk in der Zielsprache versehen.
Aufgrund seiner Vereidigung unterliegt der vereidigte Übersetzer der Schweigepflicht.
In Frankreich: Im Rathaus (Mairie) für Dokumente in französischer Sprache. Um eine beglaubigte Kopie eines Dokuments in deutscher Sprache zu erhalten, müssen Sie sich an ein deutsches Konsulat wenden.
Es ist gut zu wissen, dass es beglaubigte Fotokopien von französischsprachigen Dokumenten, die in Frankreich vorgelegt werden sollen, offiziell nicht mehr gibt. Legt der Inhaber eines Dokumentes, Diplioms oder sonstigen Unterlagen eine normale Kopie vor, ist er damit automatisch selbst für den Inhalt verantwortlich.
Aber ! Es werden in Frankreich weiter beglaubigte Fotokopien erstellt, wenn es sich um ein französisches Dokument handelt, das für ausländische Behörden bestimmt ist (Diplome, Personenstandsurkunden etc. )
In Deutschland: In den Rathäusern(Bürgeramt) für Dokumente in deutscher Sprache. Im französischen Konsulat für Dokumente in französischer Sprache.
Meine Übersetzungen werden in allen deutsch- und französischsprachigen Ländern anerkannt.
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